Regeln und Richtlinien

  • Einleitung

    Financial Conduct & Regulation Agency © ist eine unabhängige, selbstregulierende Organisation, die in der Lage ist, Dienstleistungen zur Streitbeilegung bereitzustellen. Financial Conduct & Regulation Agency wird in keiner Gerichtsbarkeit als EDR-Stelle reguliert oder registriert.

    Die Mitglieder von Financial Conduct & Regulation Agency sind Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die in der Finanzdienstleistungsbranche tätig sind und sich bereit erklären, die Regeln von Financial Conduct & Regulation Agency einzuhalten.

    Die Hauptziele von Financial Conduct & Regulation Agency sind:

    • Den Kunden kostenlos eine zugängliche Alternative zu gerichtlichen Verfahren zu bieten, um ihre Beschwerden gegen Mitglieder zu lösen;
    • Als Beschwerdestelle für die Finanzdienstleistungsbranche zu fungieren;
    • Die aktive Beilegung von Beschwerden zwischen Kunden und ihren Finanzdienstleistern zu fördern, sofern diese Mitglieder von Financial Conduct & Regulation Agency sind.
  • Vermögen und Einnahmen von Financial Conduct & Regulation Agency

    Das Vermögen und die Einnahmen von Financial Conduct & Regulation Agency werden ausschließlich für die Zwecke des Betriebs verwendet (einschließlich der Einrichtung des Entschädigungsfonds), und kein Teil davon wird direkt oder indirekt unter den Mitgliedern verteilt.

    Financial Conduct & Regulation Agency wird einen Teil seines Vermögens und seiner Einnahmen verwenden, um einen Entschädigungsfonds einzurichten, der als eine Art Versicherung für Anspruchsteller dient. Dieser Fonds wird auf einem separaten Bankkonto geführt. Der Entschädigungsfonds wird durch die Abführung eines bestimmten Prozentsatzes der monatlichen Mitgliedsbeiträge finanziert. Der Fonds deckt nur Gebühren bis zur aktuellen Höchstgrenze der finanziellen Entschädigung pro Antragsteller ab.

    Die Höhe der aktuellen Entschädigungsgrenze kann jederzeit geändert werden. Financial Conduct & Regulation Agency wird jede Änderung der Entschädigungsgrenze auf der Website veröffentlichen.

    Mittel aus dem Entschädigungsfonds können von Financial Conduct & Regulation Agency nur dann zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers eingesetzt werden, wenn das Mitglied sich weigert, der Entscheidung des Ausschusses nachzukommen. Der Entschädigungsfonds ist Eigentum von Financial Conduct & Regulation Agency, und kein Mitglied hat Anspruch auf einen Teil des Fonds – unabhängig vom Grund, einschließlich der Beendigung der Mitgliedschaft.

    Wenn der Entschädigungsfonds nicht ausreichend Mittel hat, um mehrere Beschwerden gegen ein oder mehrere Mitglieder abzudecken, behält sich Financial Conduct & Regulation Agency das Recht vor, den Fonds nach eigenem Ermessen basierend auf den eingereichten Beschwerden zu verteilen.

  • Mitgliedschaft

    Um Mitglied zu werden und eine Zertifizierung zu erhalten, muss ein potenzieller Broker mindestens 3 Jahre in der Finanzdienstleistungsbranche tätig gewesen sein.

    Wenn der Antragsteller weniger als 3 Jahre Berufserfahrung hat, behält sich Financial Conduct & Regulation Agency das Recht vor, mindestens zwei berufliche Referenzen anzufordern — etwa von einem Anteilseigner, Direktor, leitenden Angestellten oder einer vergleichbaren Führungskraft eines Unternehmens oder Finanzdienstleistungsunternehmens, das seit mehr als 3 Jahren tätig ist.

    Financial Conduct & Regulation Agency behält sich außerdem das Recht vor, Unterkategorien von Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Preisen und Zahlungsanforderungen einzuführen. Diese können unter anderem von der Anzahl der anhängigen Beschwerden gegen ein Mitglied sowie von weiteren angebotenen Dienstleistungen abhängen.

  • Finanzielle Anforderungen

    Financial Conduct & Regulation Agency kann finanzielle Anforderungen für alle oder bestimmte Arten von Mitgliedschaften festlegen. Solche Anforderungen werden durch eine Mitteilung auf unserer Website bekanntgegeben.

  • Berichtspflichten

    Financial Conduct & Regulation Agency kann Berichtspflichten für alle oder bestimmte Arten von Mitgliedschaften einführen. Solche Anforderungen werden durch eine Mitteilung auf unserer Website bekanntgegeben.

  • Arten von Beschwerden, die von Financial Conduct & Regulation Agency bearbeitet werden

    Financial Conduct & Regulation Agency wird eine Beschwerde durch Einberufung des unabhängigen Finanzausschusses bearbeiten, wenn ein Mitglied im Zusammenhang mit einer vom Mitglied erbrachten Finanzdienstleistung:

    • Die Bedingungen des zwischen dem Mitglied und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrags in Bezug auf diese Finanzdienstleistung verletzt hat;
    • Die Standards guter Praxis in der Finanzdienstleistungsbranche nicht eingehalten hat;
    • Sich gegenüber dem Beschwerdeführer unfair verhalten hat.
  • Verpflichtung eines Mitglieds, die Streitbeilegungsklausel von Financial Conduct & Regulation Agency in seine Kundenverträge aufzunehmen

    Als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mitgliedschaft muss jedes Mitglied die Streitbeilegungsklausel oder eine ähnliche Bestimmung in seinen Verträgen mit Kunden anpassen, damit der Kunde eine Beschwerde gegen das Mitglied bei Financial Conduct & Regulation Agency einreichen kann.

  • Verpflichtung eines Mitglieds, einen Notfall- und Geschäftskontinuitätsplan zu besitzen

    Financial Conduct & Regulation Agency ist der Ansicht, dass Themen wie Notfallwiederherstellung und Geschäftskontinuität von höchster Bedeutung sind. Anbieter von Handelstechnologien müssen einen proaktiven Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass sie über einen angemessenen Notfallwiederherstellungsplan verfügen.

    Ein Plan zur Notfallwiederherstellung und Geschäftskontinuität muss folgende Informationen enthalten:

    • Beschreibung der Backup-Einrichtungen;
    • Verfahren zur Umsetzung des Notfall- bzw. Geschäftskontinuitätsplans;
    • Störungen durch Dritte;
    • jährliche Tests;
    • Regeln für die Kommunikation mit Financial Conduct & Regulation Agency;
    • Kontaktinformationen von Drittparteien;
    • Mitarbeiter- und Notfallkontaktinformationen.
  • Recht von Financial Conduct & Regulation Agency, eine Prüfung des Mitglieds durchzuführen

    Financial Conduct & Regulation Agency behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine jährliche Prüfung eines Teilnehmers durchzuführen, um zu überprüfen, ob dieser die vorliegenden Regeln einhält.

    Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, mitFinancial Conduct & Regulation Agency zusammenzuarbeiten, falls Financial Conduct & Regulation Agency eine solche Prüfung einleitet, und gewährt Financial Conduct & Regulation Agency vollständigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Mitarbeitern. Auf Anfrage stellt das Mitglied Financial Conduct & Regulation Agency unverzüglich alle Dokumente und Informationen zur Verfügung, die zur Durchführung der Prüfung erforderlich sind.

  • Unabhängigkeit

    Der Entscheidungsprozess und das Management von Financial Conduct & Regulation Agency sind unabhängig von seinen Mitgliedern.

    Der Ausschuss für Streitbeilegung und das Personal von Financial Conduct & Regulation Agency:

    • trägt die volle Verantwortung für die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden; und
    • berichtet ausschließlich an den Vorstand.

    Der Vorstand ist dafür verantwortlich, den Ausschuss für Streitbeilegung zu beaufsichtigen, eine unabhängige Entscheidungsfindung durch den Ausschuss und das Personal vonFinancial Conduct & Regulation Agency sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit vonFinancial Conduct & Regulation Agency und seines Streitbeilegungsverfahrens zu wahren.

    Um sicherzustellen, dassFinancial Conduct & Regulation Agency unabhängig ist und auch als unabhängig wahrgenommen wird, gehören dem Ausschuss für Streitbeilegung keine Vertreter der Mitglieder an.

  • Rolle des Ausschusses für Streitbeilegung

    Nur Financial Conduct & Regulation Agency hat das Recht, einen Ausschuss für Streitbeilegung zu ernennen. Der Ausschuss für Streitbeilegung ist das einzige Gremium, das Folgendes tun kann:

    • jede nach diesen Regeln zulässige Entscheidung treffen, einschließlich — aber nicht beschränkt auf — die Prüfung, ob die Beschwerde in die Zuständigkeit von Financial Conduct & Regulation Agency fällt, sowie die Erlassung einer entsprechenden Anordnung;
    • eine Anordnung erlassen;
    • einen Schiedsspruch aussprechen.

    Der Ausschuss für Streitbeilegung verfügt über die in diesen Regeln vorgesehenen Befugnisse, Funktionen und Verantwortlichkeiten sowie über diejenigen, die ihm vom Vorstand jeweils übertragen und delegiert werden.

  • Wann eine Beschwerde beiFinancial Conduct & Regulation Agency eingereicht werden kann

    Sobald eine Beschwerde eingeht, muss das Team von Financial Conduct & Regulation Agency sicherstellen, dass der Beschwerdeführer zunächst unseren Broker-Mitglied kontaktiert hat und dass der Vorgang das interne Streitbeilegungsverfahren (IDR) durchläuft.

    Das IDR-Verfahren verpflichtet den Broker, so schnell wie möglich — jedoch spätestens innerhalb von 10 Werktagen — eine angemessene und detaillierte Antwort auf die Beschwerde zu geben.

    Wenn der Kunde das IDR-Verfahren des Brokers durchlaufen hat und mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, ist er berechtigt, eine formelle Beschwerde bei Financial Conduct & Regulation Agency einzureichen.